Was darf ich als Energiefeld tun? Was muss ich tun?
Hier findest du alle Informationen zu den Rechten und Pflichten der einzelnen Energiefelder.
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Wozu Rechte & Pflichten?
Damit die GWÖ als Bewegung funktioniert, werden die Rechte und Pflichten auf viele Schultern verteilt.
Der Grundsatz lautet sowohl für Einzelne als auch für die einzelnen Gruppen:
Die Freiheit des Einen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
Für Energiefelder heißt das konkret: Sie können in ihrer Region tun und lassen was sie wollen, solange sie sich dabei an die gemeinsam beschlossenen Spielregeln halten.
Die hier beschriebenen Rechte und Pflichte gelten nur für "aktive" Regionalgruppen.
Status von Energiefeldern
Jedes Energiefeld hat einen bestimmten Status:
Status | Beschreibung |
---|---|
IM AUFBAU | nach formloser Bekundung von mindestens zwei Mitgliedern an das internationale Koordinationsteam, eine Subeinheit aufbauen zu wollen; das internationale Koordinationsteam kann den Status „im Aufbau“ verweigern, wenn bereits andere Subeinheiten im gleichen Bereich aktiv sind und stellt Kontakt zu den bestehenden Subeinheiten her |
AKTIV | nach Erfüllung der Pflichten, jedoch frühestens drei Monate nach der Bekundung, per Antrag an das internationale Koordinationsteam; danach Information des IKT über die Tätigkeiten der Subeinheit mindestens einmal pro Jahr |
RUHEND | Subeinheiten, die länger als zwölf Monate nicht über ihre Tätigkeiten berichten; können wieder „aktiv“ gestellt werden, sobald sie dies nachholen; werden nach zwölf Monaten im Status „ruhend“ vom internationalen Koordinationsteam aufgelöst |
Rechte und Pflichten spielen für den Status die entscheidende Rolle.