Was darf ich als Energiefelder tun? Was muss ich tun?
Hier findest du alle Informationen zu den Rechten und Pflichten der einzelnen Energiefelder.
Inhalt | Unterseiten | Seiten-Verantwortlich Siehe übergeordnete Seite |
Wozu Rechte & Pflichten?
Damit die GWÖ als Bewegung funktioniert, werden die Rechte und Pflichten auf viele Schultern verteilt.
Der Grundsatz lautet sowohl für Einzelne als auch für die einzelnen Gruppen:
Die Freiheit des Einen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
Für Energiefelder heißt das konkret: Sie können in ihrer Region tun und lassen was sie wollen, solange sie sich dabei an die gemeinsam beschlossenen Spielregeln halten.
Status von Energiefeldern
Jedes Energiefeld hat einen bestimmten Status:
Status | Beschreibung |
---|---|
im Aufbau | nach formloser Bekundung von mindestens zwei Mitgliedern an das internationale Koordinationsteam, eine Subeinheit aufbauen zu wollen; das internationale Koordinationsteam kann den Status „im Aufbau“ verweigern, wenn bereits andere Subeinheiten im gleichen Bereich aktiv sind und stellt Kontakt zu den bestehenden Subeinheiten her |
aktiv | nach Erfüllung der Pflichten, jedoch frühestens drei Monate nach der Bekundung, per Antrag an das internationale Koordinationsteam; danach Information des IKT über die Tätigkeiten der Subeinheit mindestens einmal pro Jahr |
ruhend | Subeinheiten, die länger als zwölf Monate nicht über ihre Tätigkeiten berichten; können wieder „aktiv“ gestellt werden, sobald sie dies nachholen; werden nach zwölf Monaten im Status „ruhend“ vom internationalen Koordinationsteam aufgelöst |
Rechte und Pflichten spielen für den Status die entscheidende Rolle.