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Was darf ich als Energiefelder Energiefeld tun? Was muss ich tun? Hier findest du alle Informationen zu den Rechten und Pflichten der einzelnen Energiefelder. |
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Wozu Rechte & Pflichten?
Damit die GWÖ als Bewegung funktioniert, werden die Rechte und Pflichten auf viele Schultern verteilt.
Der Grundsatz lautet sowohl für Einzelne als auch für die einzelnen Gruppen:
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Jedes Energiefeld hat einen bestimmten Status:
Status | Beschreibung | ||||||
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| nach formloser Bekundung von mindestens zwei Mitgliedern an das internationale Koordinationsteam, eine Subeinheit aufbauen zu wollen; das internationale Koordinationsteam kann den Status „im Aufbau“ verweigern, wenn bereits andere Subeinheiten im gleichen Bereich aktiv sind und stellt Kontakt zu den bestehenden Subeinheiten her | ||||||
| nach Erfüllung der Pflichten, jedoch frühestens drei Monate nach der Bekundung, per Antrag an das internationale Koordinationsteam; danach Information des IKT über die Tätigkeiten der Subeinheit mindestens einmal pro Jahr | ||||||
| Subeinheiten, die länger als zwölf Monate nicht über ihre Tätigkeiten berichten; können wieder „aktiv“ gestellt werden, sobald sie dies nachholen; werden nach zwölf Monaten im Status „ruhend“ vom internationalen Koordinationsteam aufgelöst |
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